Alkohol und Drogen

Fahrzeugführer werden zunehmend durch immer besser geschulte Polizeibeamte beim Führen von Kraftfahrzeugen nach Drogenkonsum ertappt.
Wir vertreten Sie im Bußgeldverfahren gegenüber der Straßenverkehrsbehörde. Im Strafverfahren übernehmen wir Ihre Verteidigung vor dem Strafrichter. Gleichzeitig beraten wir Sie über die Konsequenzen bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis.
Beachten Sie: Sie sind lediglich verpflichtet gegenüber der Polizei Ihre Personalien anzugeben. Bei begründetem Tatverdacht darf Ihnen eine Blutprobe abgenommen werden –auch gegen Ihren Willen.

Alkohol am Steuer
Trinken und Fahren können Sie soviel
Sie wollen – aber nicht gleichzeitig!!!