Körperverletzung

Bei den meistens Verkehrsunfällen ist eine Körperverletzung die Folge. Der Staat muß dies als Straftat verfolgen, auch wenn die Verletzungen geringfügig sind. Aufgabe eines Strafverteidigers muß es hier sein, das Verfahren zur Einstellung zu bringen. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bei schwereren Delikten wie z. B. fahrlässiger Tötung.

Körperverletzung
Die Vollstreckung einer Haftstrafe
sollte eine Ausnahme bleiben.