Unfallflucht

Was landläufig als „Unfallflucht“ bezeichnet wird, heißt „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ und wird nicht unerheblich bestraft. Wußten Sie, dass schon ein geringfügiges Fehlverhalten Ihre Fahrerlaubnis ernsthaft in Gefahr bringt? Lassen Sie es nicht soweit kommen und nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf, denn Sie sind gegenüber der Polizei zu keinerlei Einlassungen verpflichtet und schaden sich anderenfalls oftmals nur selbst.

unbemerkter Schaden
Und Sie haben nichts gemerkt? – vielleicht aber
andere !!!